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Logopädie

Die Logopädin ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Beratung und Therapie von allen Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache. Schon im Kindergarten werden Reihenuntersuchungen durchgeführt. Sprachauffällige Kinder können jederzeit direkt von den Eltern oder durch die Klassenlehrperson bei der Logopädin angemeldet werden.

Erscheinungsformen Logopädie:

  • Verzögerung und Störung der Sprachentwicklung (Artikulation, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Kommunikationsverhalten)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Auffälligkeiten im Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, sofern sie im Vergleich zu anderen Leistungen abfallen
  • Auffälligkeiten der Stimme
  • Auffälligkeiten des Schluckmusters
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen

Die Therapien sind für die Eltern ein kostenloses Angebot. Therapiebedürftige Kinder können vom Kindergarten an bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit eine zeitlich begrenzte Sprachtherapie erhalten. Das Interesse und die Unterstützung durch die Eltern wirken sich positiv auf den Therapieverlauf aus.

 

Möriken

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Wildegg

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Brunegg

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Holderbank

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